Steuernews-TV Februar 2022
Laut Bundesfinanzministerium gilt für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 eine Anwendungssperre. Das heißt, dass die Finanzämter keine Nachzahlungszinsen auf Steuerforderungen festsetzen. Was das nun konkret für Sie bedeutet, für welche Zinsfälle die Anwendungssperre gilt und ob es Nachforderungen geben kann, erfahren Sie bei uns in Steuernews-TV.
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